Praxisbegehung durch das Gesundheitsamt
04.12.2017Anfang Dezember wurde eine stichprobenartigen Überprüfung unserer Praxis durch das hiesige Gesundheitsamt durchgeführt. Es gab keinerlei Beanstandungen.
Hintergrund dieser Begehungen sind die vom Gesetzgeber geschaffenen Grundlagen: §§ 16, 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV).
Ihr Praxisteam
Dr. med. Ralf Richter / Dr. med. Andreas Röhm
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