Praxisbegehung durch das Gesundheitsamt

04.12.2017

Anfang Dezember wurde eine stichprobenartigen Überprüfung unserer Praxis durch das hiesige Gesundheitsamt durchgeführt. Es gab keinerlei Beanstandungen. 

Hintergrund dieser Begehungen sind die vom Gesetzgeber geschaffenen Grundlagen: §§ 16, 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV).


Ihr Praxisteam

Dr. med. Ralf Richter / Dr. med. Andreas Röhm

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